Information für Hundehalter

Hinweis aus dem Ordnungsamt: die Haltung aller Hunde ist seit 1. Juli 2024 auch im Ordnungsamt anzuzeigen; unabhängig von der steuerlichen Meldung

Das Ordnungsamt informiert:
Mit Datum vom 01. Juli 2024 trat die neue Hundehalteverordnung (HundehV) für Brandenburg in Kraft.
Es wurde geregelt, dass die Haltung aller Hunde nun auch im Ordnungsamt angezeigt werden muss. Auch wenn der Hund bereits steuerlich angemeldet ist, hat eine Nachmeldung der Hundehaltung im Ordnungsamt zu erfolgen.

Wichtige Angaben sind:

Sollte Ihr Hund noch nicht durch einen Tierarzt gechipt worden sein, besteht die Pflicht dies nachzuholen.
Zusätzlich zu den Daten des Hundes ist der Vorname, Nachname, Geburtstag, Geburtsort und die aktuelle Anschrift des Hundehalters anzugeben.
Hunde, die bereits vor der Änderung der HundehV gehalten worden sind und noch nicht dem Ordnungsamt gemeldet wurden, können der Anzeigepflicht bis zum 28.04.2025 nachkommen.
Zuwiderhandlungen werden ab 2025 im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Haltung Ihres Hundes bereits im Ordnungsamt angezeigt wurde, können Sie die Mitarbeiter gern kontaktieren (Tel.: 030/ 64 33 04 107, ordnungsamt@schoeneiche.de). Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars.