Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht:
für die Wahl der Landrätin/des Landrates sucht die Gemeinde Schöneiche bei Berlin ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl beitragen. Aus diesem Grunde bitten wir um Mithilfe.
Die Gemeinde benötigt insgesamt 63 Wahlhelfer/Wahlhelferinnen, die an den Wahlsonntagen (23.04.23 und ggf. 14.05.23) von 7:30 Uhr bis zum Auszählen der Stimmen in einem der neun Wahlbezirke tätig sind.
Es ist erforderlich, dass in jedem Wahlbezirk sieben Wahlhelfer/Wahlhelferinnen eingesetzt werden. Dieser Personenkreis bildet dann je einen Wahlvorstand. Der einzelne Wahlvorstand setzt sich aus einem/er Vorsitzenden, einem/er Stellvertreter/in, einem/er Schriftführer/in und einem/er stellv. Schriftführer/in, sowie drei weiteren Helfer/innen zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine dieser genannten Positionen wahrnehmen wollen. Mitglieder im Wahlvorstand können nur wahlberechtigte Personen aus unserer Gemeinde sein.
Die Wahlbezirke befinden sich:
001 Kita „Unterm Regenbogen“, Lindenstraße 5
002 Kita „Unterm Regenbogen“, Lindenstraße 5
003 Grundschule I (Storchenschule), Dorfaue 19
004 Grundschule I (Storchenschule), Dorfaue 19
005 Sportplatzgebäude; Babickstraße 8
006 Kita „Löwenzahn“, Karl-Marx-Straße 2
007 Grundschule II (Bürgelschule), Prager Straße 31 A
008 Gemeindehaus, Rüdersdorfer Straße 65
009 Grundschule II (Bürgelschule), Prager Straße 31 A
Für die ganztägige Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 € gezahlt. Außerdem werden Getränke und ein kleiner Imbiss zur Verfügung gestellt.
Interessenten können sich gern bei der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Hauptamt, Frau Ott (Tel.: 030 / 643304-123), Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin melden.
Gem. § 59 (3) Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) stellt der Wahlausschuss den Verlust der Rechtstellung eines Vertreters fest. Er kann gemäß § 60 (6) (BbgKWahlG) die Feststellung der Ersatzperson nach den Absätzen 3 und 4 der Wahlleiterin übertragen.
Der Wahlausschuss hat die genannten Aufgaben mit Sitzung am 11.06.2019 der Wahlleiterin übertragen.
Die Wahlleiterin hat am 31.01.2023 den Verlust der Rechtsstellung der Gemeindevertreterin Eva Pankow, gem. § 59 (1) (BbgKWahlG), zum 09.02.2023 festgestellt.
Die Reihenfolge der Ersatzperson richtet sich nach der Höhe der auf Sie entfallenden Stimmenzahlen, entsprechend § 60 (2) Satz 1 (BbgKWahlG).
Gem. § 60 (2) Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wurde als Ersatzperson Frau Gudrun Lübeck festgestellt.
Schöneiche bei Berlin, den 07.02.2023
Maika Eberlein
Wahlleiterin
Vorläufige Ergebnisse der örtlichen Wahllokale am 27.09.2021
Ergebnisse für Schöneiche Präsentation am Wahlabend auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Bekanntmachung (endgültiges Wahlergebnis)
Endgültiges Ergebnis (prozentualer Anteil Stimmverteilung)
Endgültiges Ergebnis (Säulendiagramm)
Feststellung der Streichung einer Ersatzperson
Feststellung einer Ersatzperson
Stichwahl
Endgültiges Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl - Stichwahl am 11.12.2016
Feststellung Wahlergebnis: Bekanntmachung Download: Wahlergebnis
Bürgermeisterwahl 2016
Darstellung Wahlergebnis Download
Endgültiges Wahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters am 27.11.2016 Download
28.09.2016 Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge Download
Bekanntmachung Datenweitergabe nach Bundesmeldegesetz Download